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Verträglichkeitsgutachten

Planvorhaben im Einzelhandel müssen oftmals gutachterlich auf deren städtebauliche und raumordnerische Folgewirkungen hin überprüft werden.

Dies schreibt der Gesetzgeber durch den § 11 Abs. 3 BauNVO sowie die jeweiligen Erlasse der Bundesländer vor.

Prüfungen etwaiger Auswirkungen  erfolgen meist dann, wenn bei der Ansiedlung neuer Einzelhandelsflächen oder durch die Erweiterung bestehender Einzelhandelsbetriebe die Schwelle der Großflächigkeit von 800 qm Verkaufsfläche überschritten wird.

Unabhängige Gutachten sollen in diesen Fällen klären, welche raumordnerischen und städtebaulichen Folgewirkungen durch ein Einzelhandelsprojekt zu erwarten sind.

Im Auftrag von Stadtverwaltungen und privaten Investoren erarbeitet Futura Consult Verträglichkeitsgutachten.

Basis unserer gutachterlichen Tätigkeit sind

  • hohe gutachterliche Qualität
  • Ergebnisoffenheit
  • zeitnahes Agieren

In unseren Gutachten werden die erarbeiteten Ergebnisse klar formuliert, fundiert begründet und nachvollziehbar dargestellt.

Bezugsmaßstäbe stellen meist der § 11 Abs. 3 BauNVO sowie die ergänzenden Richtlinien zum Einzelhandel der Bundesländer dar. Die hier enthaltenen Prüfkriterien werden aufgegriffen und auf jeden einzelnen Fall angewandt.

Da raumordnerische und städtebauliche Auswirkungen nur aus der konkreten Markt- und Wettbewerbssituation im Umfeld eines Planvorhabens abgeleitet werden können, stellen Markt- und Standortanalysen, die in der jeweiligen Stadt, Gemeinde oder Region durchgeführt werden, einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Verträglichkeitsgutachten dar.

Hierdurch wird es möglich, den Bedingungen des Einzelhandels einer Kommune oder eines größeren Untersuchungsraumes einzelfallbezogen gerecht zu werden.

Futura Consult Dr. Kummer Tel. 02403 / 557961 Fax: 02403 / 557962 info@futura-consult.com